Hinweis zur Elektroaltgeräte-Entsorgung

Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

1. 
Hinweise zur Entsorgung von Elektro(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar, wie folgt:


2.
Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten:


Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können die Altgeräte bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.

Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register unter WEEE-Reg.-Nr. DE 18720897 eingetragen.


3.
Hinweis zum Datenschutz


Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich ggfs. teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.


Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

Hinweis: Die Rücknahmepflichten für Vertreiber nach § 17 ElektroG gelten erst ab einer Verkaufs-/Lager- und Versandfläche von ≥ 400 m². Unabhängig davon erfüllen wir als Hersteller die Informationspflichten nach § 18 ElektroG (siehe Hinweise auf dieser Seite).

 

„Informationspflichten gemäß § 18 Abs. 4 Satz 3 Elektro- und Elektronikgerätegesetz: Elektro- und Elektronikgeräte| BMUV

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